Gesamtpublikation SEHR lesenswert!!!
"... Schulen sind hoheitlich tätig, sie können ihre Vorstellungen auch mit Zwang durchsetzen; umgekehrt kommt dem Staat hier eine besondere Fürsorgerolle zu. All das löst ein besonderes Schutzinteresse und -bedürfnis von Schüler_innen aus. Ebenso müssen sich Eltern und Lehrkräfte darauf verlassen können, dass an Schulen rechtskonform gehandelt und niemand in seinen Rechten verletzt wird ..." - Quelle: @lfdi
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/microsoft-365-an-schulen-was-kommt-auf-die-schulen-zu/
@elottermann @angry
Auch wenn LehrerInnen bei der Gestaltung des Unterrichts eigene Konzepte verfolgen, sind nicht sie Verantwortlich nach der #DSGVO sondern ihre #Schulen (als Behörden). Insofern werden Entscheidungen der LehrerInnen über den Einsatz von Hard- und Software den Schulen zugerechnet.
Der @lfdi bietet nicht nur den #Schulleitungen und schulischen #Admins sondern natürlich auch den LehrerInnen #Fortbildungen im #BIDIB zu #Datenschutz in Schulen an. 👍
@lfdi @angry Hier mal ein willkürliches Beispiel, in dem eine Berufsschule unter 1.4 eine gemeinsame Verantwortung der Schule und des Schulträgers definiert. https://sa3f983180e525094.jimcontent.com/download/version/1601844355/module/7983018062/name/nutzungsver%2Bdsgvo_bszw_o365_mst_sus.pdf
In der Praxis dürfte das dann so aussehen, dass die beiden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, wenn Betroffene die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften einfordern.