Häufige Frage von Menschen, die #Datenschutz nur so mittelgut finden:
Sind Grabsteine eigentlich #DSGVO konform?
Antwort: Ja, denn es liegt keine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten vor (Art. 2 DSGVO) - solange der Grabstein kein Display hat.
Anders wäre es nur, wenn der Friedhof ein Dateisystem darstellt, etwa wenn die Liegeplätze alphabetisch geordnet wären.
Aber selbst dann würde die DSGVO nur für solche Personen gelten, die zwar auf dem Grabstein stehen, aber noch leben.
@mracreep
Leider ja - ist wohl eher als Beschwerde gegen den Datenschutz denn als Frage an den Datenschutz gemeint ... 🤷♂️
Naja, beim Grabstein-Projekt (http://wiki-de.genealogy.net/Grabstein-Projekt/FAQ) findet man zumindest einen Link auf ein relevantes Urteil beim AG Mettmann, Urteil v. 16.06.2015, Az. 25 C 384/15.
Also immerhin ging eine derartige Frage schon mal zu Gericht. 🙂
@maikek
Nein, es ist anders: Es gibt kein postmortales Datenschutzrecht, das #Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung steht nur (lebenden) natürlichen Personen zu.
Es gibt allerdings ein postmortales Persönlichkeitsrecht, das wird von den Angehörigen wahrgenommen - aber unterfällt nicht der #DSGVO
@lfdi hm, das ist verwirrend. Wenn z.B. ein Patient der Verwendung seiner Daten in einer Studie zustimmt und dann im Verlauf der Datenerhebung verstirbt, dann kann er diese Zustimmung nicht mehr wieder zurücknehmen, klar. Aber auch die Angehörigen könnten das nicht tun? Und umgekehrt können also Angehörige oder Betreuende auch nicht der Verwendung von Daten Verstorbener zustimmen? Ich habe da gerade einen solchen Fall in einem Projekt.
@maikek
Der Widerruf einer #Einwilligung durch Angehörige eines Betroffenen ist folgenlos, da der Verantwortliche diese Daten auch ohne Rechtsgrundlage verarbeiten darf (da gibt es allenfalls Sonderfälle im #SGB).
Umgekehrt ist auch die Zustimmung Angehöriger irrelevant, die Daten des Verstorbenen sind „vogelfrei“. Grenze ist allenfalls das postmortale Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bei entwürdigender Datenverarbeitung.
Tote brauchen keine #Selbstbestimmung
@lfdi Danke, dann bin ich da auf der sicheren Seite. Entwürdigendes machen wir nicht.
@maikek
👍
@lfdi das wurde wirklich so gefragt?^^