Die dauerhafte #Überwachung am #Arbeitsplatz ist rechtswidrig.
Sich dagegen zu wehren ist schwierig; eine Einwilligungserklärung, die ein #Arbeitgeber
„anbietet“, wäre unwirksam da nicht freiwillig abgegeben
Der Weg zur #Aufsichtsbehörde #LfDI hilft immer: man kann sich anonym und vertraulich beschweren, kann sich beraten lassen und entscheidet am Ende selbst, ob man gegen seinen Arbeitgeber vorgeht
Sich beschweren hilft - es nicht zu tun hilft niemandem
@changeandroid
Ja, sie ist überall möglich und wird bei substantiellen Beschwerden (etwa mit Belegen versehen) auch zum Einschreiten der Aufsichtsbehörde führen.
@lfdi Und warum erkenne ich das nicht bei meiner zuständigen Datenschutzbehörde...,das weckt Vertrauen...gut kann Bawü ja nichts für...,danke für die Infos
@changeandroid
Gerne.
@lfdi Ist eine Beschwerde wirklich in allen Bundesländern anonym möglich? Bei welchen nicht?